Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung können Dienstleistungen grundsätzlich wieder durchgeführt werden.
Kunden müssen vorab einen Termin vereinbaren und einen vollständigen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Für alle gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Bei der Dienstleistungserbringung kann der Mindestabstand zwischen den Sexarbeiter_innen und den Kundinnen oder Kunden naturgemäß nicht eingehalten werden. Daher gibt es nun einige Dinge zu beachten.
Wir bitten hierbei um Ihre Unterstützung, indem Sie sich streng an diese Vorgaben halten. Sollten Sie diese nicht einhalten können, dürfen wir Ihnen keine Leistungen anbieten – bitte sehen Sie dann auch direkt von einem Besuch ab.
Die aktuellen Vorschriften finden Sie hier.
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